Rentforter Stadtteilgespräche „Patienten- und Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, was gilt es zu beachten?“

21.08.2018

„An diesem Nachmittag wollen wir uns mit Themen beschäftigen, die man in Regel immer schon einmal besprechen und regeln wollte, aber dann doch immer wieder zur Seite geschoben hat“, so Quartiersmanager Norbert Dyhringer. „Aufgrund einer Krankheit oder auch durch einen Unfall, in dessen Folge man ganz oder teilweise handlungsunfähig wird, müssen Entscheidungen von anderen getroffen werden, die man vorsorglich schon jetzt für sich selber treffen könnte und sollte. Dies kann unerwartet und plötzlich jeden betreffen und es ist deshalb kein Thema nur für Senioren.

So kann jeder mit einer gesetzlich geregelten Patientenverfügung für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob man in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligt oder sie untersagt.

Ergänzend kann man mit einer Vorsorgevollmacht einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. So kann man vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, über eigene Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.

Außerdem kann jeder mit einer Betreuungsverfügung schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.“

Was es hierbei zu beachten gilt, wird im Rahmen der „Rentforter Stadtteilgespräche“ am kommenden Dienstag (28.08.2018) um 17.00 Uhr Heidi to Roxel von der Betreuungsstelle der Stadt Gladbeck im Film-Café des Elisabeth-Brune-Seniorenzentrums, Enfieldstr. 243 anschaulich erläutern. Natürlich steht sie auch für konkrete Fragen an diesem Nachmittag zur Verfügung.

Die Veranstaltung ist wie immer kostenfrei und für jeden Interessierten öffentlich.

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